Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KlappeEins Medienproduktion
Inhaber: Bernd Halder
Josef-Adler-Straße 27 | 87474 Buchenberg | Deutschland

Kontakt

E-Mail: mail@klappeeins.de
Telefon: +49 8378 923877

Stand

Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Kameraarbeit, Videoschnitt und damit verbundene Leistungen zwischen KlappeEins Medienproduktion (Inhaber Bernd Halder) und dem Auftraggeber.

(2) KlappeEins arbeitet ausschließlich mit Unternehmen, Sendern und Agenturen zusammen (B2B). Diese AGB gelten nicht für Privatkunden.

(3) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

(4) Mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie diese AGB.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Das Angebot ist 14 Tage gültig.

(2) Leistungen je nach Vereinbarung:

- Kameraarbeit (Dreh, Veranstaltungen, Interviews, etc.)

- Videoschnitt und Postproduktion

- Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Grafiken

- Bereitstellung in gängigen Formaten

(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten (sofern nicht ausdrücklich vereinbart): Drehgenehmigungen, Location-Anmietung, Musik-Lizenzierung, Übersetzungen, rechtliche Prüfung der Inhalte.

(4) Änderungen nach Auftragserteilung werden nach Aufwand berechnet und vorab abgestimmt.

(5) KlappeEins darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen und haftet für deren Verschulden wie für eigenes.

§ 3 Angebote und Preise

(1) Angebote sind 14 Tage gültig.

(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

(3) Reisekosten werden mit 0,50 € pro Kilometer berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Sie stellen alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Bei Dreharbeiten sorgen Sie für die Anwesenheit relevanter Personen zu den vereinbarten Terminen.

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Mehrkosten verursachen und die Liefertermine verschieben.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) KlappeEins ist Urheber des erstellten Videomaterials. Das Urheberrecht verbleibt bei KlappeEins.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für:

- Eigene Website und Social-Media-Kanäle

- Werbe- und Marketingzwecke

- Interne Verwendung

(3) Nicht enthalten (separate Vereinbarung erforderlich): Weitergabe an Dritte zur eigenen Nutzung, Bearbeitung durch Dritte, TV-/Kinowerbung.

(4) Bei Aufträgen von Agenturen oder Sendern können abweichende Nutzungsrechte individuell vereinbart werden.

§ 6 Termine

(1) Liefertermine werden im Angebot vereinbart.

(2) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

(3) Kurzfristige Absagen: Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden bereits angefallene Kosten (Anreise, gebuchtes Equipment) in Rechnung gestellt.

(4) Witterungsbedingte Ausfälle: Bei Außendrehs, die aufgrund von Unwetter oder extremen Wetterbedingungen nicht stattfinden können, wird der Termin kostenfrei verschoben. Bereits angefallene Kosten (Anreise, gebuchtes Equipment) werden berechnet.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart. Je nach Projektaufwand kann eine Anzahlung von 35% vor Projektbeginn fällig werden.

(3) Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

§ 8 Abnahme und Mängel

(1) Sie prüfen das gelieferte Material zeitnah und melden Mängel innerhalb von 7 Werktagen.

(2) KlappeEins ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei: unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen oder fehlerhaften Materialien des Auftraggebers.

§ 9 Kündigung

(1) Vor dem Dreh: Jederzeit möglich. Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen werden nach Aufwand berechnet.

(2) Nach Drehbeginn: Kündigung nur aus wichtigem Grund. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund sind 80% der Auftragssumme fällig.

(3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail genügt).

§ 10 Referenznennung

(1) KlappeEins darf das erstellte Material zu Referenz- und Werbezwecken nutzen (Website, Portfolio, Social Media).

(2) Bei berechtigtem Interesse (z.B. Vertraulichkeit) können Sie schriftlich widersprechen.

§ 11 Haftung

(1) KlappeEins haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.

(4) Für Schäden am Equipment von KlappeEins, die durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KlappeEins. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über.

§ 14 Datenschutz

(1) KlappeEins verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO.

(2) Bei Aufnahmen von Personen (z.B. Mitarbeiter des Auftraggebers) holt der Auftraggeber alle erforderlichen Einwilligungen ein.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Gerichtsstand ist bei Unternehmern Kempten (Allgäu).

KlappeEins Medienproduktion
Inhaber: Bernd Halder
Josef-Adler-Straße 27 | 87474 Buchenberg

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